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golfmanager Fachzeitschrift 4/2021 - Im Gespräch mit Philipp Kominek, COPTR

Aktualisiert: 30. März 2022

Automatische Gewitter-Warnsysteme auf Golfanlagen

Brände, Unwetter mit orkanartigen Stürmen, Starkregen, heftige Gewitter: der Klimawandel macht sich immer mehr bemerkbar, die Häufigkeit der Unglücksfälle nimmt spürbar zu. Dabei treten die Ereignisse immer mehr überraschend und ohne große Vorlaufzeit ein - ein Aspekt, der gerade beim Golfsport mit seinen weitläufigen Spielflächen nicht zu unterschätzen ist. Wetterschutzhütten und fortlaufende Aufklärung der Mitglieder und Gäste sind dabei ebenso wichtig, wie das Sich-Auseinandersetzen mit geeigneter Technik für automatische Warnsysteme. Im Gespräch mit dem golfmanager erläutert Philipp Kominek, Geschäftsführer der Coptr Bevölkerungs-Kommunikationssysteme GmbH, die Vorteile und Wirkungsweise der Coptr-Warnsysteme.

 
Herr Kominek, ist der Eindruck richtig, dass durch den Klimawandel immer mehr Gewitter auftreten?

Zunächst einmal, gefährliche Unwetter hat es schon immer gegeben und auch die Gesamtanzahl der Blitze pro Jahr hat nicht dramatisch zugenommen. Aber, die Gewitter sind plötzlich auftretend zahlreicher, kleinräumiger und deswegen auch noch schwieriger vorhersagbar geworden. Eine weitere Auffälligkeit ist eine tendenziell langsamere Zuggeschwindigkeit der Gewitter, wodurch die Folgeschäden durch z.B. Starkregen in den betroffenen Gebieten, wie im Juli in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz so schmerzlich erlebt, deutlich größer werden können.

 
Wie wird die Betriebssicherheit mit Hilfe automatischer Warnsysteme gesteigert?

Das Warnsystem warnt das Clubpersonal und die Golfer vor lebensgefährlichen Gefahren wie Blitzschlag oder auch Sturm. Es arbeitet durchgehend, auch bei unbesetztem Sekretariat, auf dem neuesten Stand und im Rahmen der anerkannten Regeln der Technik. Das Sekretariat kann sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren und muss nicht parallel auch noch die Wetterlage im Auge behalten. Es gewährleistet Sicherheit und Routine durch immer gleichbleibende, geregelte Abläufe, durch vollautomatische Funktion und individuelle System-Konfiguration, statt subjektiver Entscheidungen der Mitarbeiter. Der Faktor Mensch ist bei der Messung, Vorwarnung, Alarmierung und Entwarnung vor der Blitz-Gefahr. Alle Blitz und auch Sturm -Messdaten, die Systemfunktionen und die Handlungsanweisungen werden zum Nachweis der Ereignisse sekundengenau dokumentiert.

 
Wie funktioniert das Gewitter-Warnsystem in der Praxis?

Das Coptr-Gewitter-Warnsystem gemäß DIN EN IEC 62793 Blitzschutz-Gewitterwarnsysteme arbeitet vollautomatisch und empfängt in Echtzeit bis auf wenige Meter genaue Daten tatsächlich gemessener Blitze in der Umgebung des Golfplatzes. Es warnt also nur aufgrund faktischer Messdatenlage bei vorhandener Gefahr. Blitzdatenquelle ist ein europaweites Blitzortungssystem der Firma Siemens. Im Vorfeld werden aufgrund wissenschaftlicher Empfehlungen zwei in Form und Größe jederzeit variierbare Überwachungsgebiete für die Golfanlage festgelegt. Ein äußeres Gebiet als Vorwarnbereich und ein inneres Gebiet als Alarmbereich. Bei Messung von Blitzen in erweiterter Entfernung im Vorwarnbereich gibt es eine automatische Vorwarnung per Farbanzeige (gelb) auf dem Smartphone. Bei Messung von Blitzen in für die Sicherheit der Personen relevanter Entfernung (Alarmbereich), erfolgt ein automatisches, golfregelkonformes Sirenen-Signal zur Unterbrechung des Spielbetriebs: Alle Personen auf der Anlage sollten spätestens danach umgehend Blitzschutz gesicherte Schutzhütten, das Clubhaus oder Autos aufsuchen. Das Clubmanagement und die Spieler können via Internet auf dem Smartphone den aktuellen Gewitterstatus (rot) und textliche Handlungsanweisungen ablesen und anhand eines 20-Minuten-Countdowns verfolgen, wie lange es bis zur Wiederfreigabe des Spiels noch dauert. Der Countdown springt wieder hoch auf 20 Minuten, wenn weitere Blitze im Alarmbereich gemessen werden. Nach Ablauf des 20-minütigen Sicherheitspuffers, erfolgt ebenso automatisch die Wiederfreigabe des Spiels noch dauert. Der Countdown springt wieder hoch auf 20 Minuten, wenn weitere Blitze im Alarmbereich gemessen werden. Nach Ablauf des 20-minütigen Sicherheitspuffers, erfolgt ebenso automatisch die Wiederfreigabe des Spiels (grün) per regelkonformem Sirenen-Signal. Das Warnsystem schaltet sich zur frei wählbaren Nachtruhezeit automatisch ab und morgens wieder an. Bei zusätzlicher Installation einer kleinen Wetterstation, kann neben Blitzschlag auch vollautomatisch vor Sturm gewarnt und entwarnt werden.

 
In welchen Bereichen findet das System noch Anwendung?

Die Systeme können auf Golfanlagen und anderen Einsatzfeldern neben der Gewitter-Warnung auch von der lokalen Feuerwehr angesteuert und als Bevölkerungs-Kommunikationssysteme für den Katastrophenalarm eingesetzt werden. Weitere Einsatzfelder sind beispielsweise öffentliche Sportstätten, Fußball-Stadien, Freizeitparks, Freibäder, Regattastrecken, Pferderennbahnen, Eventveranstaltungen, Industriegelände etc.

 
Können Sie uns noch zusätzliche Informationen zum Thema Haftung geben?

Leider hören wir von Vorständen und Betreibern immer noch von dem Rechtsirrtum der "Eigenverantwortung der Golfspieler bei Blitzgefahr" gem. Golfregeln (6.8 alt, 5.7a neu) als Freibrief zur Verlagerung der Betreiberhaftung und Verkehrssicherungspflicht auf die Golfer.


Golfregeln, selbst als vertraglich vereinbarte Bedingungen der Nutzung eines Golfplatzes, haben jedoch nicht die Qualität, den Betreiber einer Golfanlage von seinen unabhängig hiervon bestehenden und nicht ausschließbaren Verkehrssicherungspflichten zu befreien. Nach der Rechtsprechung hat der Betreiber einer Sportanlage die Pflicht, die Umsetzung von Gefahren, die mit der bestimmungsgemäßen Nutzung der Sportstätte in Zusammenhang stehen, zu verhindern (BGH in VersR 1980, S. 67). Das Maß der Verkehrssicherungspflichten richtet sich nach dem jeweiligen Stand der Technik, denn verlangt wird das jeweils technisch Mögliche und Zumutbare. Der Stand der Technik lässt es heute problemlos zu, Wetterrisiken unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Informationen einzuschätzen und an Personen auf der eigenen Anlage zu kommunizieren. Die Augen zu verschließen und die Verantwortung auf die Spieler auf der eigenen Anlage zu verschieben, war noch nie, ist aber heute unter Berücksichtigung des technischen Stands nicht mehr möglich. Übertragen zeigt sich dies auch bei der derzeit diskutierten strafrechtlichen Verantwortung von Landräten in den Hochwassergebieten von NRW und Rheinland-Pfalz. Wir leben nicht mehr in einer Zeit, in der Wetterrisiken nicht als Risiko abgetan werden können. Auf der eigenen Anlage haftet hierfür deren Betreiber, der auch die wirtschaftlichen Vorteile beispielsweise des Greenfees zieht.


Gegenüber Kindern gelten aufgrund deren Unerfahrenheit und Unbesonnenheit besonders hohe Pflichten. Es bestehen weitere Normen, die zum Schutz der Nutzer von Sportanlagen, aber auch von Mitarbeitern (Greenkeeping, Marschall, Sekretariat), zur Warnung und Begleitung der Risiken von Wettergefahren verpflichten, z.B. § 23 Vorschrift 1 der Regelungen der Unfallversicherungen (DGUV) und die §§ 3, 4 des Arbeitsschutzgesetzes. Nicht zu verantworten ist daher beispielsweise auch die immer noch häufig geübte Praxis, bei Gewitter Mitarbeiter aus dem sicheren Clubhaus herauszuschicken, um die Golfspieler der Reihe nach mit dem Cart "einzusammeln" und über die Spielunterbrechung zu informieren. Den Job sollte man besser automatisierten Warnsystemen überlassen.

 

Lieber Herr Kominek, vielen Dank für die umfassenden Informationen, die das Spiel unter den zunehmend schwierigen Witterungsbedingungen künftig sicherer machen.


4/2021 golfmanager Magazin | www.gmgk-online.de

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